Der Bundestag hat das Mieterstromgesetz und das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMOG) verabschiedet.
Das Gesetz gilt aber nur für Strom, der mittels einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang geliefert wird.
Mieterstrommodelle mit Kraft-Wärme-Kopplung werden in der aktuellen gesetzgeberischen Neuerung nicht berücksichtigt.